Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website für eine Urheberrechtsverletzung auf einer von ihm verlinkten Seite haftet. Es bestätigt damit eine umstrittene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen September. Konkret ging es in Hamburg um ein Foto, das entgegen der CC-Lizenzbedingungen verändert worden war. Besonders fatal an dem Urteil ist, dass es egal ist, ob der Linksetzer von der Rechtsverletzung auf der fremden Seite wusste oder nicht: Er ist verpflichtet, sich durch Nachforschungen selbst zu vergewissern, ob das verlinkte Bild korrekt genutzt wurde. Wer online zeitnahe berichten will, kann das schlicht nicht leisten, und daraus folgt letztlich, dass sich zumindest Nachrichtenseiten mit fast jedem Link das Risiko einer Abmahnung einhandeln. Wir wagen es trotzdem und verlinken auf die Kollegen von heise: Schöner als mit diesem Mailaustausch zwischen dem Justiziar des Heise-Zeitschriten-Verlags und dem LG Hamburg kann man kaum offenlegen, wie unsinnig dieses Urteil in der Praxis ist.
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Heise demonstriert den Irrwitz des Hamburger Linkhaftungsurteils
„Warum heise online derzeit keine Links zum LG Hamburg setzt"

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website für eine Urheberrechtsverletzung auf einer von ihm verlinkten Seite haftet. Es bestätigt damit eine umstrittene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen September. Konkret ging es in Hamburg um ein Foto, das entgegen der CC-Lizenzbedingungen verändert worden war. Besonders fatal an dem Urteil ist, dass es egal ist, ob der Linksetzer von der Rechtsverletzung auf der fremden Seite wusste oder nicht: Er ist verpflichtet, sich durch Nachforschungen selbst zu vergewissern, ob das verlinkte Bild korrekt genutzt wurde. Wer online zeitnahe berichten will, kann das schlicht nicht leisten, und daraus folgt letztlich, dass sich zumindest Nachrichtenseiten mit fast jedem Link das Risiko einer Abmahnung einhandeln. Wir wagen es trotzdem und verlinken auf die Kollegen von heise: Schöner als mit diesem Mailaustausch zwischen dem Justiziar des Heise-Zeitschriten-Verlags und dem LG Hamburg kann man kaum offenlegen, wie unsinnig dieses Urteil in der Praxis ist.
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